FC Bayern - Ewig Feiern - Die Statuten

 

FC Bayern München Europacuprunde-Verein

Gründung 30.12.1996

1.      Vorstand

·    Präsident: FAPE (Faktor Peter sen.)

·    Vize-Präsident: Harry (Immler Harald)

·    Schriftführer: Marcello (Mäser Michael)

·    Kassier: Bambini (Faktor Peter jun.)

·    Marketingleiter

     Kassierprüfer: Michel (Penn Michael)

2.      Mitgliedsbeitrag

Der Beitrag ist monatlich, ab Vereinsgründung (Jänner 97), mit einem Betrag von ATS 100,00 beim Vereinskassier bar einzuzahlen.

3.      Klublokal

Das Klublokal wird festgelegt auf den Ort: Hard, Gartenweg 5, 2. Stock, Top 35, Tel. 05574 77822

4.      Mitgliederzahl

Die Mitgliederzahl bleibt ausnahmslos bei den 5 Gründungsmitgliedern bestehen.

5.      Spiele des FC Bayern München im TV oder im Stadion

a) Mitglieder der Europacuprunde sind verpflichtet immer ein Fanutensil des FC Bayern bei sich zu tragen bzw. bei Spielen des FC Bayern im TV, oder im Stadion der Öffentlichkeit publik zu machen.

b) Die Regelung mit den Utensilien, die immer an sich zu tragen sind, gilt ab dem 1.03.1997. Sollte ein Mitglied auf frischer Tat ertappt werden, kein Utensil des FC Bayern bei sich zu tragen, wird er mit einer Strafe von ATS 20,00 in die Vereinskassa geahndet.

c) Sollte ein Mitglied ohne Entschuldigung bei einem Event des FC Bayern fehlen, wird er mit einem Betrag von ATS 300,00 bestraft. Es handelt sich hier nur um Events, die ausdrücklich vom Europacuprunde-Präsident einberufen werden.

6.      Kassaprüfung

Die Kassaprüfung wird quartalsmäßig durchgeführt. Jede Entnahme oder Ausgabe, unabhängig von welcher Person, muss schriftlich angeführt werden.

7.      Getränkeorganisation

Die Getränkeorganisation unterliegt komplett der Marketingleitung (Hilfeleistungen werden gerne angenommen).

8.      Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung findet jeweils zwischen 25.12 und 30.12. des aktuellen Jahres, nach Absprache des Vorstandes, im Klublokal statt.

9.      Abstimmung

Jede Abstimmung hat mit einer absoluten Mehrheit (inkl. 1 Präsidiumsmitgliedes) zu erfolgen.

10.  Vereinssitzung

Sitzungen werden vom Präsidenten einberufen.

11.  Statutenannahme

Jeder der unten angeführten Mitglieder ist mit diesen Bestimmungen einverstanden und wird sich nie und in keinster Weise negativ über den FC Bayern äußern.

 

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